Hull & Machinery
(Franchisedeckung zur Seekaskoversicherung)
Absicherung von Kosten (Aufwendungen) durch Schäden an den maschinellen Einrichtungen und Kasko bis zur Höhe der in der Kaskopolice vereinbarten Franchisen (mit kleinen Selbstbehalten ab 5.000 €), Schäden am Zubehör des Schiffes, zusätzliche Schlepperkosten, Anmietung von Powerpack und Kränen, Absicherung der Ersatz-an-Dritte (TPL) Franchise.
Elektronikversicherung (Franchisedeckung zur Seekaskoversicherung)
Absicherung von Kosten durch Schäden an den elektronischen Einrichtungen des Schiffes, wie Brückenausstattung, Navigations- und Kommunikationstechnik, Maschinensteuerung und -überwachung, Generatoren/Wellengeneratoren und Elektromotoren, versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mit Selbstbehalten ab 500 € im Schadenfall.
Loss-of-Hire Versicherung
(Franchisedeckung zur LoH-Police)
Absicherung der in der Loss-of-Hire (LoH) Versicherung vereinbarten Franchise – damit insbesondere Verkürzung der Wartezeit vor Eintritt der Versicherungsleistung von 14 Tagen auf bis zu 2 Tage bis zum Eintritt der Leistungspflicht.