Über uns

Klarheit. Kompetenz. Kundennutzen.

Wir sind als Spezial-Versicherungsmakler ausschließlich in der Seeschifffahrt tätig. Wir versichern den Selbstbehalt (Franchise) der Seekasko- und Loss-of-Hire-Versicherung und bieten hierfür die folgenden Produkte mit dem Ziel des größtmöglichen Kundennutzens an. Dank speziell entwickelter Versicherungsbedingungen, können wir über Zusatzbausteine individuelle Deckungskonzepte anbieten. Diese ergänzen das Grundbedingungswerk der DTV-ADS Seekaskobedingungen und erweitern dieses.

Unsere Kunden sind Reeder und Shipmanager.
Durch die Kombination aus Versicherungs-Expertise und langjährige Erfahrung im Entwickeln von Versicherungsbedingungen, speziell in diesem Segment, sind wir überzeugt, Ihnen den entscheidenden Mehrwert zu bieten. Unser professionelles Claims-Handling, mit 20-jähriger Erfahrung, rundet das Paket für Sie ab.
Testen Sie uns – wir sind für Sie da!

Hull and Machinery Franchiseversicherung HB Marine Insurance GmbH

Hull & Machinery
(Franchisedeckung zur Seekaskoversicherung)

 

Absicherung von Kosten (Aufwendungen) durch Schäden an den maschinellen Einrichtungen und Kasko bis zur Höhe der in der Kaskopolice vereinbarten Franchisen (mit kleinen Selbstbehalten ab 5.000 €), Schäden am Zubehör des Schiffes, zusätzliche Schlepperkosten, Anmietung von Powerpack und Kränen, Absicherung der Ersatz-an-Dritte (TPL) Franchise.

Elektronikversicherung Franchiseversicherung HB Marine Insurance GmbH

Elektronikversicherung (Franchisedeckung zur Seekaskoversicherung)

 

Absicherung von Kosten durch Schäden an den elektronischen Einrichtungen des Schiffes, wie Brückenausstattung, Navigations- und Kommunikationstechnik, Maschinensteuerung und -überwachung, Generatoren/Wellengeneratoren und Elektromotoren, versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mit Selbstbehalten ab 500 € im Schadenfall.

 

Loss-of-Hire Versicherung Franchiseversicherung HB Marine Insurance GmbH

Loss-of-Hire Versicherung
(Franchisedeckung zur LoH-Police)

 

Absicherung der in der Loss-of-Hire (LoH) Versicherung vereinbarten Franchise – damit insbesondere Verkürzung der Wartezeit vor Eintritt der Versicherungsleistung von 14 Tagen auf bis zu 2 Tage bis zum Eintritt der Leistungspflicht.